Kino.to: Staatsanwaltschaft will nun auch gegen Nutzer vorgehen

Medienberichten zufolge will die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun möglicherweise doch auch gegen Nutzer der im Juni vergangenen Jahres stillgelegten Streaming-Plattform Kino.to vorgehen, bisher war man davon ausgegangen, dass die reinen Nutzer eher nichts zu befürchten haben dürften und sich mehr auf die Betreiber bzw ggf auch Uploader konzentriert werde.

Nun heißt es aber dass zumindest User mit sogenannten Premium-Accounts, welche also dafür zahlten um Filme etc besonders schnell herunterladen bzw in höherer Qualität ansehen zu können, möglicherweise auch belangt werden könnten. Dies hänge aber vor allem davon ab, welche Daten die, teils von Kino.to selbst betriebenen, One-Click-Hoster über ihre Premium-User gespeichert haben, denn wie es heißt müsse man dem einzelnen User genau nachweisen können welche Filme z.B. er heruntergeladen bzw angesehen hat, um diesen rechtlich belangen zu können.

User, die “nur” die kostenlosen Streams bzw Downloads genutzt haben sollen demnach auch weiterhin nichts zu befürchten haben.

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